Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen PKP CARGO INTERNATIONAL (als Abnehmer von Leistungen/Produkten)

Zahlungsbedingungen:

Die Zahlungen erfolgen aufgrund einer Rechnung des Verkäufers. Bei der internen Vertragsnummer handelt es sich um eine wesentliche erforderliche Angabe auf der Rechnung (auf dem Steuerbeleg).

  • Der Verkäufer stellt die Rechnung innerhalb von 15 Tagen nach der steuerbaren Leistung aus, und zwar aufgrund dieses Vertrages und des durch den Käufer bestätigten Übergabeprotokolls, das der Rechnung beigefügt wird. Wird der Kaufgegenstand durch den Frachtführer übergeben, ersetzt man das Übergabeprotokoll durch den Lieferschein des Frachtführers.
  • Das Zahlungsziel der Rechnung beträgt 30 Tage ab Ausstellung. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Rechnung an den Käufer nachweisbar innerhalb von 3 Werktagen nach der Ausstellung zuzustellen. Das Zahlungsziel verlängert sich um die Dauer eines allfälligen Verzugs mit der Rechnungszustellung.
  • Sofern der Zahlungsfälligkeitstermin einer Rechnung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, ist der unmittelbar darauffolgende Werktag der letzte Tag der Frist.
  • Die Rechnung hat die Obliegenheiten eines Steuerbelegs (Gesetz Nr. 235/2004 Slg., über MwSt.), enthält die Nr. gemäß dem Vertragsregister (siehe erste Seite) und wird durch das bestätigte Übergabeprotokoll bzw. durch den Lieferschein belegt, ansonsten ist der Käufer berechtigt, sie ohne Zahlung zurückzugeben. Die neue Zahlungsfrist beginnt mit der Zustellung der korrigierten Rechnung erneut zu laufen.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, falls der Käufer mit der Zahlung der Rechnung oder ihres Teils in Verzug gerät, Verzugszinsen im Sinne der Best. des § 1970 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, zu fordern.
  • Der Verkäufer ist nicht berechtigt, eine aus diesem Geschäftsvorfall entstandene Forderung ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers einseitig zu verrechnen, zu verpfänden oder abzutreten. Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Forderungsverpfändung verpflichtet sich der Verkäufer, an den Käufer außer dem Schadensersatz auch eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10 % des Nominalwertes der auf dieser Art und Weise verpfändeten Forderung zu bezahlen. Eine einseitige Verrechnung oder Abtretung einer Forderung entgegen dieser Bestimmung ist ungültig.
  • Sofern sich der Auftragnehmer (die zweite Vertragspartei – der Verkäufer, Lieferant, Vermieter,…) gegenüber dem Auftraggeber (der Gesellschaft PKP CARGO INTERNATIONAL a.s. – dem Käufer, dem Kunden, dem Mieter,….) mit der Bezahlung der Verbindlichkeiten, welche sich aus einem beliebigen der ordnungsgemäß abgeschlossenen Verträge ergeben, in Verzug befindet, hat der Auftraggeber (die Gesellschaft PKP CARGO INTERNATIONAL a.s. – der Käufer, der Kunde, der Mieter,….) das Recht, die Zahlungen der Verbindlichkeiten einzustellen, welche sich aus diesem Vertrag ergeben. Die Verbindlichkeiten können durch den Auftraggeber (die Gesellschaft PKP CARGO INTERNATIONAL a.s. – den Käufer, den Kunden, den Mieter,….) einseitig verrechnet werden.
  • Soll aufgrund einer durch den Verkäufer ausgestellten Rechnung die Zahlung der steuerbaren Leistung vollständig oder teilweise per Überweisung auf ein anderes Konto als das Konto des Verkäufers, das durch den Steuerverwalter auf eine den Remote Access ermöglichende Art und Weise veröffentlicht ist, erfolgen, und beträgt die Zahlung für diese Leistung mehr als das Doppelte des Betrages gemäß dem Gesetz zur Einschränkung von Barzahlungen, bei dessen Überschreitung die Pflicht zur bargeldlosen Zahlung besteht, wird vereinbart, dass der Käufer nach seinem Ermessen berechtigt ist, entweder
    • (i) die Sicherheit auf das durch den Verkäufer angegebene Konto und die MwSt. direkt an den zuständigen Steuerverwalter zu zahlen oder
    • (ii) den gesamten Betrag auf jegliches durch den Steuerverwalter veröffentlichte Konto des Verkäufers zu erstatten.

Weitere Geschäftsbedingungen:

  • Der Verkäufer erklärt, dass er der Eigentümer des Kaufgegenstandes ist und dass auf diesem keine Rechte von Dritten haften. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand für die Beförderung auf eine bei diesem Kaufgegenstand übliche Art und Weise zu verpacken und vorzubereiten.
  • Das Eigentumsrecht und das Schadensrisiko zum Kaufgegenstand gehen auf den Käufer mit dem Zeitpunkt der Übernahme über.
  • Über die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes wird ein Übergabeprotokoll verfasst und unterzeichnet, dieses wird bei einer einwandfreien Leistung durch den Käufer bestätigt. Bei einer Übergabe des Kaufgegenstandes durch den Frachtführer wird der Kaufgegenstand durch den Käufer besichtigt und allfällige Mängel innerhalb von 14 Tagen mit Geltendmachung der sich aus den Mängeln ergebenden Rechte dem Verkäufer bekanntgegeben. Bis zum Zeitpunkt der Mängelbeseitigung bzw. einer anderen Vereinbarung der Parteien über die Auseinandersetzung der Ansprüche aus den Mängeln des Kaufgegenstandes ist der Käufer nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen.
  • Der Verkäufer gewährt für den Kaufgegenstand gemäß diesem Vertrag die auf der ersten Seite dieses Vertrages angegebene Garantie.
  • Ohne Hinblick auf die Art des Mangels und das Schwergewicht der Verletzung dieses Vertrages aufgrund einer mangelhaften Leistung ist der Käufer berechtigt, jegliche der folgenden Rechte aus der mangelhaften Leistung bzw. der Qualitätsgarantie des Kaufgegenstandes (gegebenenfalls ihre Kombination) zu beanspruchen:
    • (i) Beseitigung des Mangels durch die Lieferung eines Ersatzkaufgegenstandes, die Lieferung des fehlenden Kaufgegenstandes, gegebenenfalls die Beseitigung der Rechtsmängel;
    • (ii) Beseitigung von Mängeln durch eine Reparatur des Kaufgegenstandes, falls die Mängel reparabel sind;
    • (iii) angemessene Kaufpreisermäßigung;
    • (iv) Rücktritt von diesem Vertrag;
  • Ferner ist der Käufer berechtigt, selbst oder durch einen Dritten den Kaufgegenstand zu überprüfen und den jeweiligen Mangel zu beseitigen und/oder die Lieferung eines Ersatzkaufgegenstandes anstatt des Verkäufers zu organisieren, wobei durch den Verkäufer in diesem Falle an den Käufer die dokumentierten aufgewandten damit verbundenen Kosten ersetzt werden, und zwar unverzüglich nach einer Aufforderung des Käufers, ohne dass dadurch das Recht des Käufers auf den Ersatz des entstandenen Schadens auf jegliche Art und Weise beeinträchtigt wäre. Der Käufer hat gleichzeitig Anrecht auf die Erstattung der erforderlichen Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte aus der Mängelhaftung entstehen. Der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen zu entscheiden und den Käufer über die Vorgehensweise bei der Regelung der Reklamation zu informieren. In diese Frist wird jedoch die „gemäß der Art des Produkts oder der Leistung erforderliche Zeit, die zu einer fachlichen Begutachtung des geltend gemachten Mangels benötigt wird“ nicht eingerechnet. Um jegliche Zweifel auszuschließen, vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Wahl des Rechtes aus einer mangelhaften Leistung bzw. aus der Qualitätsgarantie des Kaufgegenstandes ausschließlich dem Käufer zusteht. Der Käufer ist berechtigt, die aus der mangelhaften Leistung bzw. aus der Qualitätsgarantie des Kaufgegenstandes geltend gemachten Rechte jederzeit vor der Beseitigung des jeweiligen Mangels des Kaufgegenstandes zu ändern. Der Verkäufer ist verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung auf die durch den Käufer bestimmte Art und Weise ohne einen unnötigen Verzug zu beginnen, bei einem Verzug mit dem auf der ersten Seite dieses Vertrages genannten Leistungstermin verpflichtet sich der Verkäufer, an den Käufer außer dem Schadensersatz auch eine Vertragsstrafe in der Höhe von 0,1 % des Gesamtpreises ohne MwSt. täglich zu bezahlen.
  • Der Verkäufer übergibt dem Käufer sämtliche Unterlagen zum Kaufgegenstand, wie z.B. Konformitätserklärung, Garantieschien, Garantie- und Servicebedingungen, Bedienungsanleitung etc.
  • Bei einer Erfüllung dieses Vertrages auf dem Gelände, den Grundstücken und den Räumlichkeiten des Käufers verpflichtet sich der Verkäufer, die durch die Rechtsvorschriften sowie die interne Dokumentation des Käufers, die er vom Käufer anfordern und über die er sich selbst sowie sämtliche betroffenen Mitarbeiter informieren muss, vorgesehenen Umweltanforderungen zu erfüllen. Der Verkäufer ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass über die oben genannten Vorschriften seine Zulieferer und Mitarbeiter informiert und diese von ihnen beachtet werden.
  • Der Verkäufer erklärt, sich im Einklang mit den Bestimmungen der §§ 2936 ff des Gesetzes Nr. 89/2012, Bürgerliches Gesetzbuch, der eigenen Verantwortung für Schäden durch die bei der Erfüllung der Pflichten des Verkäufers gemäß diesem Vertrag verwendeten Sachen bewusst zu sein.
  • Jegliche Rechtshandlungen zwecks Änderung, Erlöschung oder Aufhebung des Auftrages/Kaufvertrages müssen schriftlich erfolgen. Als schriftliche Form gilt für diesen Zweck nicht der Austausch von Email- oder von anderen elektronischen Nachrichten. Der Käufer kann die Ungültigkeit des Auftrages/Kaufvertrages und/oder seines Anhangs aufgrund einer Nichteinhaltung dieser Form jederzeit einwenden, und zwar auch nach dem Beginn der Leistung.
  • Die Antwort einer Vertragspartei, gemäß dem § 1740, Abs. 3 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, mit einem Anhang oder einer Abweichung, gilt nicht als Akzeptierung des Angebots auf Abschluss dieses Vertrags, auch wenn dadurch die Angebotsbedingungen nicht wesentlich geändert werden.
  • Der Verkäufer übernimmt das Risiko der Umstandsänderung gemäß dem § 1765 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch.
  • Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Verkäufer nicht berechtigt ist, ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder einen Teil des Kaufgegenstandes oder der Dokumentation gemäß diesem Vertrages noch andere Sachen, die er im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages in seine Gewalt bekommt, einzubehalten (d.h. Zurückbehaltungsrecht auszuüben).
  • Eine Unterlassung oder fehlende Geltendmachung jeglicher Rechte des Käufers aus diesem Vertrag gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte gegenüber dem Verkäufer und hat weder ein Erlöschen dieser Rechte noch ein Erlöschen der Möglichkeit zur Geltendmachung dieser Rechte zur Folge.
  • Der Verkäufer (natürliche Person) erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Käufer zwecks Vereinbarung und Abschluss des Vertrages seine Personaldaten im Sinne des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg., über Personaldatenschutz, in Fassung späterer Vorschriften, erhoben, verarbeitet und in schriftlicher, Urkunden- und automatisierter Form aufbewahrt werden.
  • Der Verkäufer und der Käufer vereinbarten, dass für diesen Vertrag die Anwendung der Bestimmungen des § 1799 und § 1800 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuches, über Adhäsionsverträge ausgeschlossen werden.
  • Die Vertragsparteien bestätigen ausdrücklich, dass die Grundbedingungen dieses Vertrages das Ergebnis der Verhandlungen der Vertragsparteien sind und dass jede der Parteien die Möglichkeit hatte, den Inhalt dieser Grundbedingungen zu beeinflussen.
  • Um Zweifel auszuschließen, vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Käufer gemäß diesem Vertrag nicht verpflichtet ist, bei der Übernahme oder so schnell wie möglich nach der Übernahme des Kaufgegenstandes vom Verkäufer seine Besichtigung zwecks Feststellung von Mängeln des Kaufgegenstandes vorzunehmen. Die Vertragsparteien vereinbarten, dass der Ausschluss dieser Pflicht sowie der anderen Pflichten des Käufers gemäß den Bestimmungen der §§ 2103, 2104, 2112 und 2618 des Gesetzes Nr. 89/2012, Bürgerliches Gesetzbuch, keinen Einfluss auf die Rechte des Käufers aus einer mangelhaften Leistung bzw. aus der Qualitätsgarantie des Kaufgegenstandes, die durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer jederzeit während der Garantiefrist geltend gemacht werden, sowie auf die Pflicht des Verkäufers, diese Mängel zu beseitigen, hat. Abweichend vom Gesetz wird durch die Parteien vereinbart, dass der Käufer berechtigt ist, einen Mangel jederzeit während der Garantiefrist, spätestens jedoch 1 Jahr nach der Übernahme des Kaufgegenstandes vom Verkäufer, zu beanstanden.
  • In Fällen, die in diesem Vertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht behandelt werden, gelten die einschlägigen Bestimmungen der tschechischen Rechtsvorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Geschäftsbuches.
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich, jegliche Streitigkeit aufgrund dieses oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vorrangig gütlich beizulegen. Kann durch die Vertragsparteien keine gütliche Streitbeilegung herbeigefügt werden, wird die jeweilige Streitigkeit vor dem sachlich zuständigen Gericht in Ostrava. beigelegt.

Erklärung des Verkäufers:

Der Verkäufer erklärt ausdrücklich, dass:

  • a) er zum Tag des Abschlusses dieses Vertrages mit der Erfüllung keiner Verpflichtung gegenüber dem Käufer im Verzug ist;
  • b) er zum Tag des Abschlusses dieses Vertrages keine offenen Verbindlichkeiten aus dem Titel der MwSt. gegenüber seiner örtlich zuständigen Steuerbehörde hat bzw. mit der Erfüllung keiner Verbindlichkeit gegenüber dem Staat oder anderen öffentlich rechtlichen Instituten im Verzug ist;
  • c) zum Tag des Abschlusses dieses Vertrages und gemäß seinem besten Wissen und Gewissen weder ein Gerichts-, Verwaltungs-, Schieds- oder ein anderes Verfahren noch andere Verhandlungen vor jeglichem Organ jeglicher Jurisdiktion anhängig sind oder drohen, die einzeln oder im Zusammenhang mit weiteren Umständen auf eine negative Art und Weise die Fähigkeit des Verkäufers zur Erfüllung seiner Zahlungsverbindlichkeiten aus dem Titel der MwSt. gegenüber seiner örtlich zuständigen Steuerbehörde begründet beeinflussen könnten;
  • d) zum Tag des Abschlusses dieses Vertrages und gemäß dem besten Wissen und Gewissen des Verkäufers weder ein Insolvenz- noch jegliches andere Verfahren anhängig ist oder droht, das die Rechte der Gläubiger auf die Befriedigung ihrer Forderungen allgemein beeinträchtigen und das das Vermögen des Verkäufers betreffen könnte;
  • e) er aus den aufgrund dieses Vertrages durchgeführten Leistungen seine Verbindlichkeiten aus dem Titel der MwSt.-Abführung gegenüber seiner örtlich zuständigen Steuerbehörde zeit- und ordnungsgemäß erfüllen wird;
  • f) ihm keine Umstände bekannt sind, wodurch während der Dauer dieses Vertrages die Zahlung seiner Pflichten gegenüber seiner örtlich zuständigen Steuerbehörde verhindert wäre;
  • g) er, sollte er feststellen, dass er nicht in der Lage ist, seine Pflichten aus dem Titel der MwSt. gegenüber seiner örtlich zuständigen Steuerbehörde zu zahlen, verpflichtet ist, diesen Umstand dem Käufer unverzüglich bekanntzugeben, mit dem unmittelbar Verhandlungen erfolgen, dass die MwSt. aus der jeweiligen Rechnung durch den Käufer direkt auf das Konto der örtlich zuständigen Steuerbehörde bezahlt wird;
  • h) sollte es dazu kommen, dass der Käufer durch die örtlich zuständige Steuerbehörde aufgefordert wird, die MwSt. anstatt des Verkäufers zu bezahlen, der Käufer berechtigt ist, seinen sich aus dieser Zahlung ergebenden Regressanspruch gegenüber dem Verkäufer einseitig mit jeglicher fälligen Forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer zu verrechnen;
  • i) das gemäß diesem Vertrag vereinbarte Entgelt auch bei einer Erstattung der Steuer durch den Käufer anstatt des Verkäufers gemäß den §§ 109 und 109a des Mehrwertsteuergesetzes als bezahlt gilt.